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   LG Aachen, 18.08.2011 - 1 O 573/10   

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https://dejure.org/2011,50849
LG Aachen, 18.08.2011 - 1 O 573/10 (https://dejure.org/2011,50849)
LG Aachen, Entscheidung vom 18.08.2011 - 1 O 573/10 (https://dejure.org/2011,50849)
LG Aachen, Entscheidung vom 18. August 2011 - 1 O 573/10 (https://dejure.org/2011,50849)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Darlegungs- und Beweislast für die ordnungsgemäße Verteilung von Postwurfsendungen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB §§ 631, 259;; ZPO § 254
    Darlegungs- und Beweislast für die ordnungsgemäße Verteilung von Postwurfsendungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegungslast und Beweislast für die ordnungsgemäße Verteilung von Postwurfsendungen; Wirksamkeit einer Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffend die Abkürzung der Reklamationsfrist auf unter einen Tag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 631
    Darlegungslast und Beweislast für die ordnungsgemäße Verteilung von Postwurfsendungen; Wirksamkeit einer Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffend die Abkürzung der Reklamationsfrist auf unter einen Tag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.10.1991 - VIII ZR 51/91

    Formularmäßige Vereinbarung des Arzthonorars

    Auszug aus LG Aachen, 18.08.2011 - 1 O 573/10
    Auch Ergänzungen der Vertragsurkunde sind AGB und unterfallen der entsprechenden Inhaltskontrolle, wenn auch sie Ausdruck der einseitigen Gestaltungsmacht des Verwenders sind (BGH, Urteil vom 30.10.1991 - Az: VIII ZR 51/91).
  • OLG Schleswig, 26.09.2006 - 3 U 34/06

    Darlegungslast bei Verträgen über Postwurfsendungen

    Auszug aus LG Aachen, 18.08.2011 - 1 O 573/10
    Beruft sich ein Kunde eines Zustellunternehmens auf mangelnde Erfüllung, muss er angesichts der Besonderheiten des Massengeschäfts bei der Verteilung von Werbung/Flyern zunächst Anhaltspunkte dafür substantiieren, dass die Wurfsendungen tatsächlich nicht oder nur lückenhaft verteilt worden sind (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 26.09.2006, 3 U 34/06, juris).
  • LG München I, 12.04.2006 - 9 O 4751/06
    Auszug aus LG Aachen, 18.08.2011 - 1 O 573/10
    Die anders lautende Gerichtsstandsvereinbarung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten ist unwirksam gem. § 29 II ZPO, weil es sich bei dem Kreisverband des Klägers nicht um eine juristische Person, sondern um einen nicht rechtsfähigen Verein handelt (LG München, Urteil vom 12.04.2006 - Az: 9 O 4751/06, juris, Tz 28).
  • OLG Köln, 14.06.1977 - 15 U 15/77
    Auszug aus LG Aachen, 18.08.2011 - 1 O 573/10
    Bei dem Landesverband der Partei Nordrhein-Westfalen handelt es sich um einen Gebietsverband auf der höchsten Stufe (vgl. OLG Köln, NJW 1978, 227; OLG Frankfurt, MDR 1984, 1030 f.).
  • LG Itzehoe, 06.11.2017 - 2 O 153/17

    Zur Erfüllung eines Werkvertrags über die Verteilung von Werbematerial

    Bei Verträgen über die Zustellung von Werbematerial ob- liegt es zunächst dem Auftraggeber, konkrete Umstände darzulegen, weshalb eine ordnungsgemäße Verteilung nicht stattgefunden haben soll (vgl. LG Aachen, Urteil vom 18.8.2011 - 1 O 573/10 - BeckRS 2012, 13150).
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