Rechtsprechung
LG Aachen, 18.08.2011 - 1 O 573/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Darlegungs- und Beweislast für die ordnungsgemäße Verteilung von Postwurfsendungen
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BGB §§ 631, 259;; ZPO § 254
Darlegungs- und Beweislast für die ordnungsgemäße Verteilung von Postwurfsendungen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Darlegungslast und Beweislast für die ordnungsgemäße Verteilung von Postwurfsendungen; Wirksamkeit einer Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffend die Abkürzung der Reklamationsfrist auf unter einen Tag
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 631
Darlegungslast und Beweislast für die ordnungsgemäße Verteilung von Postwurfsendungen; Wirksamkeit einer Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffend die Abkürzung der Reklamationsfrist auf unter einen Tag - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 30.10.1991 - VIII ZR 51/91
Formularmäßige Vereinbarung des Arzthonorars
Auszug aus LG Aachen, 18.08.2011 - 1 O 573/10
Auch Ergänzungen der Vertragsurkunde sind AGB und unterfallen der entsprechenden Inhaltskontrolle, wenn auch sie Ausdruck der einseitigen Gestaltungsmacht des Verwenders sind (BGH, Urteil vom 30.10.1991 - Az: VIII ZR 51/91). - OLG Schleswig, 26.09.2006 - 3 U 34/06
Darlegungslast bei Verträgen über Postwurfsendungen
Auszug aus LG Aachen, 18.08.2011 - 1 O 573/10
Beruft sich ein Kunde eines Zustellunternehmens auf mangelnde Erfüllung, muss er angesichts der Besonderheiten des Massengeschäfts bei der Verteilung von Werbung/Flyern zunächst Anhaltspunkte dafür substantiieren, dass die Wurfsendungen tatsächlich nicht oder nur lückenhaft verteilt worden sind (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 26.09.2006, 3 U 34/06, juris). - LG München I, 12.04.2006 - 9 O 4751/06
Auszug aus LG Aachen, 18.08.2011 - 1 O 573/10
Die anders lautende Gerichtsstandsvereinbarung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten ist unwirksam gem. § 29 II ZPO, weil es sich bei dem Kreisverband des Klägers nicht um eine juristische Person, sondern um einen nicht rechtsfähigen Verein handelt (LG München, Urteil vom 12.04.2006 - Az: 9 O 4751/06, juris, Tz 28). - OLG Köln, 14.06.1977 - 15 U 15/77
Auszug aus LG Aachen, 18.08.2011 - 1 O 573/10
Bei dem Landesverband der Partei Nordrhein-Westfalen handelt es sich um einen Gebietsverband auf der höchsten Stufe (vgl. OLG Köln, NJW 1978, 227; OLG Frankfurt, MDR 1984, 1030 f.).
- LG Itzehoe, 06.11.2017 - 2 O 153/17
Zur Erfüllung eines Werkvertrags über die Verteilung von Werbematerial
Bei Verträgen über die Zustellung von Werbematerial ob- liegt es zunächst dem Auftraggeber, konkrete Umstände darzulegen, weshalb eine ordnungsgemäße Verteilung nicht stattgefunden haben soll (vgl. LG Aachen, Urteil vom 18.8.2011 - 1 O 573/10 - BeckRS 2012, 13150).